Zwei Gesichtspunkte sind nach dem Gesetzestext für Blogger von entscheidender Bedeutung:
- Ein Impressum ist dann erforderlich, sobald der Blog nicht nur aus rein privaten und familiären Zwecken betrieben (siehe § 55 Abs. 1 RStV) wird
- und/oder geschäftsmäßige (siehe § 5 Abs. 1 TMG) Online-Dienste angeboten werden.
Wann wird ein Blog „geschäftsmäßig“ betrieben?
Gemäß § 5 TMG hat grundsätzlich jeder Diensteanbieter für „geschäftsmäßige“ Telemedien ein Impressum auf seiner Internetseite zu führen. Das Gesetz sieht dafür zunächst einmal einen Regelfall vor, nämlich dass derjenige, der seine Inhalte „in der Regel gegen Entgelt“ anbietet, dazu verpflichtet sein soll, die geforderten Angaben aufzuführen. Die Idee dahinter ist folgende: Der Nutzer soll auf diese Weise erfahren, wer genau sein Vertragspartner ist und gegen wen er gegebenenfalls seine Ansprüche richten kann.
Soweit so gut – doch was genau ist unter „geschäftsmäßig“ zu verstehen?
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass darunter sicher kein persönlicher Blog fällt, sondern allenfalls Unternehmen mit Online-Shops, die auf ihrer Internetseite Waren und Produkte verkaufen.
Letzere fallen auf jeden Fall darunter, das stimmt. Doch der Begriff „geschäftsmäßig“ hat einen weiten Anwendungsbereich und die Rechtsprechung anerkennt beispielweise bereits die Teilnahme an einem Affiliate-Programm oder die Platzierung eines Werbebanners auf der Internetseite als eine geschäftsmäßige Betreibung derselben.
Nicht ausschlaggebend ist dabei insbesondere, dass tatsächlich Einnahmen erzielt werden oder dass diese nur dazu dienen sollen, die Kosten der Blogbetreibung zu decken.
Auch wenn es nach dem ersten Wortverständnis nicht den Anschein machen würde, so betreibt man einen Blog also bereits „geschäftsmäßig“, wenn die Platzierung von Affiliate-Links nicht mal einen Gewinn oder überhaupt Einnahmen einbringt.
Was ist aber nun, wenn man mit seinem Blog gerade nicht unter die oben genannten Ausführungen fällt? Ist die Bereitstellung eines Impressums auf dem Blog dann obsolet? Nein, denn an dieser Stelle kommt nun § 55 RStV ins Spiel, der nicht auf die angebotene Ware oder Dienstleistung und die geschäftsmäßige Betreibung abstellt, sondern darauf, ob die Webseite Angebote mit „journalistisch-redaktionellem“ Inhalt enthält.
Was sind journalistisch-redaktionelle Inhalte?
Auch wenn § 55 RStV in Absatz 2 vorgibt, dass solche Telemedien, die journalistisch-redaktionelle Angebote aufweisen, einer Impressumspflicht unterfallen, wird im Gesetz nicht definiert, was genau unter einem solchen „journalistisch-redaktionellen“ Inhalt zu verstehen ist.
Zur Auslegung des Begriffs gibt es eine Vielzahl an Gerichtsurteilen, die nicht immer einheitlich sind. Der VGH Baden-Württemberg hat beispielsweise in einem Urteil vom 25. März 2014 folgende Ausführung getätigt:Journalistisch-redaktionelle Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass bei ihnen Informationen nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz ausgewählt und zusammengestellt werden. Dahinter steht das Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen. Dabei ist es allerdings nicht erforderlich, dass das Angebot sich an eine breite Öffentlichkeit richtet. Auch auf enge Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung – jedenfalls innerhalb der Zielgruppe – angelegt sind.
Wie man an diesen Ausführungen sehr gut erkennen kann, sind die Grenzen nicht klar gezogen. Die Einschätzung des VGH Baden-Württemberg macht aber deutlich, dass es absolut nicht abwegig ist, einen Blog innerhalb dieser Auffassung einzuordnen.
So kann es gut möglich sein, dass ein Gericht einem Blog, auf dem nun mal „Informationen nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz ausgewählt und zusammengestellt werden“ und der das Ziel verfolgt „zur öffentlichen Kommunikation beizutragen“ einen „journalistisch-redaktionellen“ Inhalt gemäß § 55 RStV zusprechen wird (aber nicht muss!). Mit der Folge, dass eine Impressumspflicht besteht. Im Zweifel sollte man also davon ausgehen, dass der eigene Blog impressumspflichtig ist und demzufolge auch ein Impressum integrieren.
Quelle:
https://www.bloggerlaw.de/impressumspflicht-fuer-blogger#Brauche_ich_als_Blogger_ein_Impressum