Bild geteilt, Abmahnung erhalten: Wie Sie Urheberrechte bei Facebook & Co. wahren


Gesehen, geteilt, gezahlt

Von Christian – 30. Januar 2018

Wer sich im Internet bewegt und dabei auch noch mit Bildern zu tun hat, sollte über ein solides Wissen über Urheberrechte und dessen Verletzungen verfügen:
Nutzungsrechte: Fotos und Bilder richtig verwenden
Bildrechte: Was Sie unbedingt wissen sollten

Fazit: Bildrechte und Urheberrechte beim Teilen auf Facebook & Co.

Mit ein paar juristischen Grundregeln beim Teilen von Inhalten lässt sich die Gefahr minimieren:

  • Das Einbetten von Youtube-Videos und Pinterest-Bildern ist in der Regel unproblematisch, weil dies zur Eigenschaft dieser Plattformen gehört
  • Artikel mit professionellen Bildern sollten Sie im Zweifel nicht oder nur ohne Vorschaubilder als einfachen Link teilen bzw. posten
  • Einfache Links mit Text und ohne Vorschaubilder sind in aller Regel unproblematisch
  • Bilder sollten Sie wenn, dann am besten unbearbeitet teilen; extrahieren Sie keine Standbilder aus animierten GIFs, verändern Sie Videos nicht
  • Veröffentlichen Sie Fotos und Videos aus geschützten Bereichen nicht („den Personenkreis nicht erweitern“)
  • Wer selbst bloggt, sollte sich genau überlegen, ob er eine Sharing-Funktion einbettet; darüber können geschützte Bilder zu Unrecht verbreitet werden
  • Posten Sie Stockphotos nur dann in sozialen Medien, wenn diese entsprechend lizenziert sind. Entsprechende Lizenzen bieten aktuell (Stand: 24. Januar 2018) unter anderem Shutterstock (Social Media explizit eingeschlossen), iStock/Getty (ebenso), Fotolia (es muss eine entsprechende Social-Media-Variante des Bildes gekauft werden).

Quelle:
https://www.diedruckerei.de/magazin/bilder-teilen-facebook-urheberrechte/

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