Gesehen, geteilt, gezahlt
Von Christian – 30. Januar 2018
Wer sich im Internet bewegt und dabei auch noch mit Bildern zu tun hat, sollte über ein solides Wissen über Urheberrechte und dessen Verletzungen verfügen:
Nutzungsrechte: Fotos und Bilder richtig verwenden
Bildrechte: Was Sie unbedingt wissen sollten
Fazit: Bildrechte und Urheberrechte beim Teilen auf Facebook & Co.
Mit ein paar juristischen Grundregeln beim Teilen von Inhalten lässt sich die Gefahr minimieren:
- Das Einbetten von Youtube-Videos und Pinterest-Bildern ist in der Regel unproblematisch, weil dies zur Eigenschaft dieser Plattformen gehört
- Artikel mit professionellen Bildern sollten Sie im Zweifel nicht oder nur ohne Vorschaubilder als einfachen Link teilen bzw. posten
- Einfache Links mit Text und ohne Vorschaubilder sind in aller Regel unproblematisch
- Bilder sollten Sie wenn, dann am besten unbearbeitet teilen; extrahieren Sie keine Standbilder aus animierten GIFs, verändern Sie Videos nicht
- Veröffentlichen Sie Fotos und Videos aus geschützten Bereichen nicht („den Personenkreis nicht erweitern“)
- Wer selbst bloggt, sollte sich genau überlegen, ob er eine Sharing-Funktion einbettet; darüber können geschützte Bilder zu Unrecht verbreitet werden
- Posten Sie Stockphotos nur dann in sozialen Medien, wenn diese entsprechend lizenziert sind. Entsprechende Lizenzen bieten aktuell (Stand: 24. Januar 2018) unter anderem Shutterstock (Social Media explizit eingeschlossen), iStock/Getty (ebenso), Fotolia (es muss eine entsprechende Social-Media-Variante des Bildes gekauft werden).
Quelle:
https://www.diedruckerei.de/magazin/bilder-teilen-facebook-urheberrechte/