Jeder, der in einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Twitter angemeldet ist, verletzt rein theoretisch massenhaft das Urheberrecht. Zumindest dann, wenn Sie auf Ihrem Profil Bilder, Videos und andere digitale Inhalte teilen, deren Urheber nicht Sie selbst sind – und das kann unter Umständen teuer werden. Was dürfen Sie also überhaupt noch öffentlich teilen? Diese Tipps klären auf.
10.000 Euro Abmahn-Wert für ein Facebook-Profil
Im juristischen Sinne sei jedes Facebook-Profil durchschnittlich 10.000 Euro wert. Laut ARD gehen Rechtsexperten davon aus, dass sich diese Summe allein für Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen einklagen ließe. Schuld sind die unzähligen Bilder, Videos und andere digitale Inhalte, die Nutzer von sozialen Netzwerken tagtäglich öffentlich mit anderen Usern im Internet teilen.
Anwältin Virabell Schuster äußert sich gegenüber der ARD folgendermaßen: „Wenn der Verstoß begangen wurde, muss der Abgemahnte bezahlen, das ist ganz klar.“ (Facebook-Profil: Die richtigen Einstellungen sichern Ihre Daten besser)
Welche Inhalte Sie teilen dürfen…
Denn grundsätzlich dürfen Sie solche Inhalte nur in drei Fällen teilen, berichtet Deutschland Radio. Entweder Sie haben Bild oder Video selbst erstellt oder Sie haben sich eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung geben lassen. Als dritte Möglichkeit bleiben Inhalte mit ausdrücklicher Lizenz zur Veröffentlichung wie etwa die Creativ Commons Lizenz oder Public Domain.
…und welche Sie nicht teilen sollten
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Tipp beachten und niemals Inhalte in sozialen Netzwerken veröffentlichen, die er beispielsweise bei Google findet, und deren Urheberrecht unklar ist. Streng genommen betrifft diese Regelung auch Links, beispielsweise zu Nachrichtenseiten, die auf Facebook mit einem kleinen Vorschaubild angezeigt werden.
Tipp: „Daher sollte man bei Links auf die Vorschaubilder verzichten“, rät Anwalt Thomas Schwenke laut „Stuttgarter Zeitung“. Teilt hingegen ein Dritter auf Ihrer Facebook-Pinnwand Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen, können Sie erst dafür haftbar gemacht werden, wenn Sie auf diese Verletzung aufmerksam gemacht wurden, so die Zeitung weiter. (Welches Profilbild ist für ein soziales Netzwerk geeignet?)
Das Recht am eigenen Bild
Beachten Sie außerdem, dass Sie zwar nicht das Urheberrecht, aber dafür das Recht am eigenen Bild verletzen, wenn Sie Fotos teilen, auf denen andere Menschen zu sehen sind. Tipp: Bevor Sie diese Bilder veröffentlichen, sollten Sie sich die Einwilligungen der abgebildeten Personen einholen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Bilder, die bei Versammlungen wie Sportveranstaltungen aufgenommen wurden oder wenn die Betroffenen nur Beiwerk auf einer Landschaftsaufnahme sind. Treffen diese Ausnahmen nicht zu, drohen auch hier Abmahnungen, wenn Sie die Bilder in einem sozialen Netzwerk veröffentlichen, warnt die ARD.
Droht eine Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzungen?
Wer jetzt eine Abmahnwelle befürchtet, darf sich vorerst wieder entspannen und muss sein Profil nicht nach allen möglichen Bildern durchforsten, gibt Rechtsanwalt Carsten Ulbricht in der „Stuttgarter Zeitung“ Entwarnung. Zumal dies bei privaten Profilen auch kaum zu überprüfen sei. Dennoch ist in sozialen Netzwerken ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Urheberrecht unbedingt zu empfehlen und die Tipps zu beherzigen, welche Inhalte Sie bedenkenlos teilen dürfen. (Welche Risiken bringen soziale Netzwerke mit sich)