Nutzungsbedingungen von ARD Audiothek und ARD Mediathek
Alle Inhalte der ARD Audiothek und der ARD Mediathek sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Änderung, Neuzusammenstellung, Wiederpublizierung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Videos, Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der produzierenden Landesrundfunkanstalt. Die ARD Audiothek und die ARD Mediathek dürfen ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken unter Einhaltung des geltenden Urheberrechts genutzt werden. Der Verkauf und die Verwendung von Audios und Videos zu Werbezwecken ist untersagt.
Nutzung der „Teilen“-Funktionen des ARD-Players
Die „Teilen“-Funktionen des ARD-Players erlaubt es den Nutzer*innen, Links zu Beiträgen aus der ARD Audiothek und ARD Mediathek über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder per E-Mail zu teilen.
Einbetten/Embedding-Funktion des ARD-Players
Die Embedding-Funktion gestattet die Einbindung des ARD-Players in fremde Angebote außerhalb der ARD und ermöglicht es so, die Inhalte der ARD Mediathek und der ARD Audiothek zu teilen, ohne hierfür im Einzelfall eine Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Mit der Nutzung dieser Funktion erkennt der Nutzer die nachfolgenden Nutzungsbedingungen an.
Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei den bereitgestellten Inhalten um redaktionelle Inhalte der ARD handelt, die nicht der Nutzer, sondern die ARD bereitstellt und wird dies bei der Gestaltung der Einbettung in sein Online-Angebot beachten.
Das bedeutet insbesondere:
Die Nutzung der Embedding-Funktion ist auf das Teilen der ARD-Inhalte zu privaten und nicht-kommerziellen Zwecken beschränkt.
Die Erhebung von Entgelten für die Nutzung des eingebetteten ARD-Players durch den Nutzer ist ausgeschlossen. Der Nutzer garantiert außerdem, dass das bereitgestellte Video werbefrei abgespielt und dargestellt wird. Sofern der Nutzer Werbung im Umfeld des Videoplayers im eigenen Online-Auftritt präsentiert, ist diese so zu gestalten, dass zwischen dem Multimedia-Beitrag und den Werbeaussagen inhaltlich weder unmittelbar noch mittelbar ein Bezug hergestellt werden kann. Insbesondere ist es nicht gestattet, das bereitgestellte Video durch Werbung zu unterbrechen oder sonstige online-typische Werbeformen zu verwenden – etwa durch Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreen oder Overlay. Jegliche Änderungen am ARD-Player sind nicht gestattet.
Eine Einbettung des ARD-Players in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder jugendgefährdendem Kontext, ist unzulässig.
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen erlischt die Befugnis, den ARD-Player zum Einbetten der ARD-Inhalte zu nutzen.
Unabhängig davon kann der eingebettete Inhalt nicht länger geteilt werden, wenn er aufgrund des Ablaufs der Verweildauer nach dem jeweiligen Telemedienkonzept oder aus anderen Gründen aus dem Onlineangebot der ARD-Mediathek oder der ARD-Audiothek gelöscht wurde. Eine Vorankündigung erfolgt nicht.
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verbietet das Urheberrecht nicht das unveränderte Teilen frei zugänglicher Inhalte in Form der Verlinkung bzw. des Embeddings (siehe Urteile vom 21.10.2014 – Az. C-348/13 und vom 08.09.2016 – Az. C-160/15). Sofern ein verlinkter Beitrag in seltenen Ausnahmefällen einmal unzulässige Inhalte oder Äußerungen enthalten sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haftung des Nutzers möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Embedding-Funktion des ARD-Players auf eigene Gefahr erfolgt. Ansprüche des Nutzers gegen die ARD-Rundfunkanstalten wegen der Nutzung der Embedding-Funktion sind ausgeschlossen.
https://www.ard.de/home/ard/Nutzungsbestimmungen_ARD_de/77962/index.html