Bild-Zeitung – Urheberrecht


RECHTSHINWEIS

© Copyright Axel Springer SE 2018

Alle Rechte vorbehalten.

Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste, Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM usw. dürfen, auch auszugsweise, nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch Axel Springer SE erfolgen. Eine kommerzielle Weitervermarktung des Inhalts ist untersagt.

https://www.bild.de/corporate-site/impressum/bild-de/impressum-30746918.bild.html


Die Nutzung der Inhalte von kostenpflichtigen Angeboten, wie BILDplus, (z.B. Artikel, Fotos) ist unabhängig von einer möglichen Verkörperung ausschließlich zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken des Nutzers zulässig. Sofern der Nutzer Inhalte herunterlädt, darf er diese bzw. die betreffende Datei einmal auf dem jeweils genutzten Endgerät speichern, also eine entsprechende Vervielfältigung herstellen.

Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen der Inhalte sind dem Nutzer untersagt. BILD räumt dem Nutzer keine entsprechenden Nutzungsrechte ein. Daher ist es insbesondere unzulässig, zusätzliche Vervielfältigungen der Inhalte herzustellen, die Inhalte zu bearbeiten oder umzugestalten und das Ergebnis zu veröffentlichen oder zu verwerten, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verbreiten, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder sie an Dritte zu senden. Dies betrifft auch die Nutzung in Intra- oder Extranets.

Vorstehender Absatz gilt, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, unabhängig vom Zweck der Nutzung oder Verwertung und unabhängig von der Form oder Verkörperung des Inhalts zum betreffenden Zeitpunkt. Diese Ziffer 20.2 gilt zudem nicht nur für den Inhalt insgesamt, sondern, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, auch für alle einzelnen Artikel, Fotos und sonstigen Einzelbestandteile sowie Teile hiervon, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen, insbesondere leistungsschutzrechtlichen, Schutz.

Unabhängig von einem möglichen Schutz der journalistisch-redaktionellen Inhalte der Bezahlangebote nach dem Urheberrechtsgesetz ist es untersagt, Informationen aus diesen Inhalten in anderen journalistischen Angeboten systematisch, das heißt regelmäßig und nicht nur in Einzelfällen, erneut zu veröffentlichen. Nutzungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt sind, bleiben in jedem Fall unzulässig.

https://www.bild.de/corporate-site/agb/bild-de/artikel-agb-2952414.bild.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert