Todesurteil für den Einzelhandel? Testpflicht „Testen und Bummeln“ – Shoppen nur mit negativem Corona-Test möglich

Alle Kunden in Berlin müssen grundsätzlich vor Betreten eines Geschäfts ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorweisen. Ausgenommen ist dabei die Grundversorgung, dazu gehören beispielsweise Supermärkte. Eine Testpflicht gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbetriebe und für kulturelle Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten. Ein Bescheid über eine überstandene Corona-Infektion oder ein Impfbescheid ersetzen keinen negativen Corona-Test.

https://www.berliner-zeitung.de/news/so-geht-einkaufen-vor-und-nach-ostern-in-berlin-li.149339

Merkel kritisiert Berliner Pandemiepolitik

https://www.tagesspiegel.de/berlin/testen-und-bummeln-ist-nicht-die-antwort-merkel-kritisiert-berliner-pandemiepolitik/27049964.html


Es wird immer verrückter, ob diese Maßnahmen rechtens sind, bleibt offen, ich glaube nicht:

Lockdown-Urteil: Stuttgarter Richter stellt Verfassungsmäßigkeit von Verboten infrage

https://www.focus.de/politik/deutschland/urteil-zu-folgen-der-corona-massnahmen-muss-der-staat-opfer-der-lockdown-politik-entschaedigen-richter-macht-hoffnung_id_13076270.html


Weimarer Richter kippt Corona-Verordnung

https://www.buzzsprout.com/1409218/7423339-weimarer-richter-kippt-corona-verordnung


Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland

https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Beurteilung_der_Ma%C3%9Fnahmen_gegen_die_COVID-19-Pandemie_in_Deutschland


Gericht bestätigt katastrophales Versagen der Politik

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