Alle Kunden in Berlin müssen grundsätzlich vor Betreten eines Geschäfts ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorweisen. Ausgenommen ist dabei die Grundversorgung, dazu gehören beispielsweise Supermärkte. Eine Testpflicht gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbetriebe und für kulturelle Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten. Ein Bescheid über eine überstandene Corona-Infektion oder ein Impfbescheid ersetzen keinen negativen Corona-Test.
https://www.berliner-zeitung.de/news/so-geht-einkaufen-vor-und-nach-ostern-in-berlin-li.149339
Merkel kritisiert Berliner Pandemiepolitik
Es wird immer verrückter, ob diese Maßnahmen rechtens sind, bleibt offen, ich glaube nicht:
Lockdown-Urteil: Stuttgarter Richter stellt Verfassungsmäßigkeit von Verboten infrage
Weimarer Richter kippt Corona-Verordnung
https://www.buzzsprout.com/1409218/7423339-weimarer-richter-kippt-corona-verordnung
Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland
Gericht bestätigt katastrophales Versagen der Politik