Diese Regelungen plant das Justizministerium für vollständig Geimpfte und Genesene:
- Besuch von Ladengeschäfte und Zoos besuchen ohne Test, auch Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege sind ohne Test möglich.
- Die Ausgangsbeschränkungen entfallen.
- Keine Beschränkungen für private Treffen, sofern sich in der Gruppe nur vollständig Geimpfte und Genesene befinden.
- Die Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikogebieten fällt weg. Ausnahme ist jedoch die Einreise aus einem Virusvariantengebiet.
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske und einhalten der Abstandsregeln besteht dagegen weiterhin.
- Für Menschen mit Covid-19-Symptomen wie Atemnot oder Geruchs- und Geschmacksverlust sollen die neuen Freiheiten nicht gelten.
„Kein Privileg, sondern ein Gebot der Verfassung“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem „Handelsblatt“: „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Dies sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung. Lambrecht verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, „besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist“.